Verkehrskonzept Bühl

VERKEHRSKONZEPT FÜR BÜHL

Anstoß zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für Bühl war für uns die zeitweise extreme Verkehrsbelastung des Orts durch

 

  • Parkplatzsuchverkehr
  • Freizeitgäste, die im Ortskern fahren und parken
  • Campingplatz-Besucher
  • größere Veranstaltungen
  • Sommerkurse und weitere Veranstaltungen des buddhistischen Europazentrums

 

Ziel ist hohe Aufenthaltsqualität, ein verkehrsberuhigtes, ansprechendes und einladendes Bühl mit wiedergewonnener Atmosphäre. Es soll Raum geschaffen werden für Menschen, zum Entspannen, Genießen, die Natur und sich selbst zu finden.

 

Dann wird Bühl bestimmt durch Anwohner wie Gäste und nicht mehr beherrscht vom PKW.

 

Mit kostengünstigen Maßnahmen soll die aktuelle Problematik gelöst und die Weiterentwicklung des gesamten Orts gewährleistet werden.  

 

Entscheidend für die Attraktivität von touristisch geprägten Orten ist zunehmend die Gestaltung des Fußgängerbereichs. Derzeit spielt das Auto die beherrschende Rolle. Es verbindet Orte, treibt aber Nahräume auseinander durch seinen Platzbedarf zum Fahren und zum Abstellen.

 

Stadtplanung und Verkehrsplanung müssen daher zusammenarbeiten. Denn es gilt, angepasst an Landschaft, Bevölkerungszahl, Lage im Netz usw., für jeden Ort die geeignete Lösung zu finden.
Als Vorbild mag das ISEK von Landsberg dienen.

 

Den touristischen Kernbereich müssen die Wege der Fußgänger und Radfahrer bestimmen. deren Bewegungsräume durchgehend zu gestalten sind. Um die Attraktivität des Orts zu stärken, muss der Ortskern frei sein vom privaten KFZ-Verkehr, ausgenommen nur Berechtigte. Dazu gehört ein weitgehendes Durchfahrverbot zwischen Staats- und Bundesstraße.

 

Luftkurort

Besonderes Gewicht erhalten die geforderten Maßnahmen durch die Qualitätskriterien für Bühl als Luftkurort:

Für den Straßenverkehr gilt:

  • Freihaltung des Kurgebiets vom Durchgangsverkehr,
  • Bestmögliche Beschränkung des innerörtlichen Ziel- und Quellverkehrs,
  • Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs mit emissionsarmen Verkehrsmitteln,
  • Beschränkung von verkehrsbedingten Lärmimmissionen.

 

Zu mehr Aufenthaltsqualität führt ein sinnvolles Netz attraktiver Fuß- und Radwege, öffentlicher Nahverkehr, Nachverdichtung schon bebauter Flächen, Wiederbelebung von Leerständen und Vermeidung von Parkflächen im Ortskern. Die Erreichbarkeit sichern Haltestellen für den öffentlichen Verkehr und Parkplätze, die nicht weiter als 300 m entfernt sind.
Außenparkplätze schaffen Mehrwert für die vor Ort übernachtenden Gäste. Sie ermöglichen es, touristischen Unternehmen in noch zu bestimmenden engen oder schützenswerten Bereichen dort die Stellplatzpflicht abzulösen.

Die Erholungszone

Die Fläche zwischen dem Großen Alpsee, der B 308 im Süden, der Staatsstraße 2006 im Norden und dem Viehmarktplatz im Osten wird zur Erholungszone (Anlage Karte suchen), angelehnt an etablierte „Blaue Zonen“ (Beispiel München, Anhang 1). Sie soll Immenstadt mit den Alpseen verbinden, ist Aufenthalts- und Bewegungsraum für Fußgänger und Radfahrer, für Ansässige wie für Gäste. Sie darf nicht als Baulücke und Parkplatzreserve missverstanden werden, sie ist geschützter Landschaftsraum. Sie ist ansprechend und einladend zu entwickeln. Hier herrscht generelle Beschränkung des Parkens.

Bühls Verdichtungszone erstreckt sich vom Seeufer und vom Hafen bis hinauf zum Kirchplatz und  zur Bahn auf der anderen Seite. Alle Einrichtungen, die Laufkundschaft brauchen, sind in diesem Kern zu konzentrieren, auch Restaurationen und Gästeunterkünfte. Angrenzend sollen Pensionen und Ferienwohnungen ihren Platz haben.

Wohin mit dem Auto?

Das KFZ gehört zum Fremdenverkehr wie zum Leben der Bürger. Aber sein Platzbedarf zerstört den dörflichen Charakter von Bühl. Ausreichend Parkmöglichkeiten sind daher außerhalb der Erholungszone bereitzustellen, nicht mehr als 300 m entfernt, was als zumutbarer Fußweg gilt.
Bühl ist durch die B 308 im Süden und die Missener Straße im Norden erschlossen. Da bietet sich an, erforderliche Parkflächen dort anzubinden. Diese ersetzen bisherige öffentliche Parkplätze innerhalb der Erholungszone. Hier weisen wir auf die Auflösung der Parkplätze Marien- und Klosterplatz hin, die anfangs auf erheblichen Widerstand stieß. Heute zweifelt niemand daran, dass dieser zukunftweisende Schritt richtig war.

Süden

  • Der Park- und Parksuchverkehr im Süden und im Zentrum könnte bei gutem Willen gelöst sein: DerParkplatz auf dem Kirchbichl bietet mit über 100 Stellplätzen weit mehr als die bisherige Parkplatzkapazität der Ortsteile Bühl, See und Hub zusammen. Das schreit nach der Forderung, den Rest von Bühl vom Parken und Parksuchverkehr zu befreien. Daher ist der Parkplatz am Alpseehaus auf Kurzparker und Behinderte zu beschränken. Am Abzweig von der B 308 muss erkennbar sein, dass ab dort kein öffentlicher Parkplatz verfügbar ist.
  • Ein an die B 308 angebundener Parkplatz oder die Erweiterung des beim Tennisplatz vorhandenen Platzes nimmt die bisher beim Alpseehaus liegenden Stellplätze auf.
  • Zusammen mit einem Durchfahrtsverbot beruhigt das die Ortsmitte entscheidend. Insbesondere entfällt der Parkplatzsuchverkehr.

 

Norden, Trieblingser Weg

Im Norden Bühls ist der Verkehr auf dem gesamten Trieblingserweg zu beruhigen. (Siehe auch Sanierungssatzung!) Nur so sind Ruhe und Sicherheit für Fußgänger  und Radfahrer herzustellen und die Auflagen der Schutzgebietsverordnung zu erfüllen. (u.a. §3, 2: sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind, …den Naturgenuss zu beeinträchtigen.) Dazu muss die Sperrung zwischen Trieblings und Ratholz dauerhaft gesichert werden.

  • Der Parkplatz Froschweiher soll zur Saison, z.B. Mai bis September geschlossen oder touristisch umgenutzt werden (z.B. Boccia, Grillplätze, Spielplatz, evtl. Kiosk…)
  • Die Stadt beschloss eine Umfahrungsstraße im Norden von Hub. Die entlastet nur eine Strecke von 150 -300 m Metern in Hub, belastet dafür auf 400 m das mit geplante Neubaugebiet Hub Nord. Im weiteren Verlauf überschwemmt sie Nord- und Ostufer mit Verkehr. Ruhe und Sicherheit auf dem Bodensee/Königssee kann sie nicht bringen, nur beeinträchtigen.
  • Die Bedeutung der Straße ist nachrangig, schon lange dokumentiert durch die Beschilderung nach STVO: Sackgasse, Anlieger frei bis Trieblings. (Anhang 5 Bild) Daher ist der Bau der Umfahrung nicht vetretbar.
  • Das gilt erst recht nach der Änderung der STVO: Beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern (!) ist außerorts 2 Meter Abstand einzuhalten. Bei der Straßenbreite von 3,80 bis 4,10 schließt das schon für PKW´s das Überholen von Radfahrern aus. Die in den Gutachten hochgerechneten Verkehrszahlen sind so nicht mehr zu erwarten.

Nicht gelöst ist die größte Belastung durch Veranstaltungen des EC mit bis zu 9000 Teilnehmern, ein Mehrfaches der Zahl 2000, die beantragt war und ursprünglich öffentliche Zustimmung fand. 

 Die Bürgerinitiative bat das Zentrum wiederholt um Vorschläge, selbst einen Beitrag zur Entlastung des Verkehrs zu leisten. Nachdem keine Antwort kam, ist unser

 

Vorschlag:
Shuttleverkehr zum EC nur für Behinderte und Gepäck. Alle anderen pilgern ab einem noch zu bestimmenden Platz vor dem Ortseingang  zu Fuß.
Alle Auflagen und Zusagen zur Beschränkung des Verkehrs zum Europazentrum werden kontrolliert und eingehalten, Verstöße sanktioniert. (Anhang 6).
Mit diesen Maßnahmen besteht auch weiterhin kein Bedarf für eine Umfahrung.
Sollte das EC Verbesserung der Straße verlangen, muss es laut Durchführungsvertrag die Kosten selber tragen.

Alternativen zum Auto
  • Stadt und Landkreis setzen das Radverkehrsprogram Bayern um (Anhang 4).
  • Das E-Bike leistet seinen Beitrag zur Reduktion des KFZ-Verkehrs, der seine Probleme jaa. an Schönwetter-Tagen selber schafft. Verleih-Stationen am Bahnhof Immenstadt und in Bühl bieten Fahrräder und E-Bikes an.
  • Sammeltaxis sind eingerichtet. Zu Stoßzeiten deckt ein Pendelverkehr den Bedarf. Er wird flexibel eingesetzt. Mit der Allgäu-/Walserkarte soll er kostenlos sein.
  • Der schon vorhandene ÖPNV bindet mehr Fahrgäste mit Vernetzung, Taktverdichtung und integrierten Fahrkarten.
  • Das Oberallgäu Ticket wird allen Einwohnern bekannt gemacht (Anlage).
  • Die Regionalbahn bezieht Oberstaufen ein. Dann wird der Bahnhof Bühl reaktiviert.
  • Immenstadt bemüht sich, in die Euregiozone Bodensee integriert zu werden. (Zur Zeit beginnt sie in Oberstaufen): Mit Tageskarten fahren wir und unsere Gäste mit Bahn, Bus und Fähren zu den u.g. Tarifen bis Friedrichshafen/Romanshorn/St. Gallen, Ravensburg, Feldkirch, Bezau (1 Zone), Konstanz, Mainau, Schaffhausen (2 Zonen) oder Appenzell und Säntis (3 Zonen). – (Anhang 3).
  • Bollerwagen statt Auto zum Transport von Kinder, Picknick, Badezeug zum See
Der Geh- und Radweg entlang dem Südufer

Lange unerfüllt ist der Wunsch nach einem Weg am Südufer des Alpsees. Er ist dem Fahrradfahrer wie dem Fußgänger weitgehend verwehrt. Ein Gehweg in einfacher Ausführung, auf dem auch Fahrradfahren erlaubt ist, ermöglicht die direkte Umrundung des Sees. Mit einem gewissen Abstand zur Straße kann er eingepasst werden, an manchen Stellen etwas am Hang verlaufend.
Auflagen, die sich durch Markierung von Gehweg, Radweg oder Kombination von beiden ergeben, sind anderenorts gelöst, indem der Weg lediglich für KFZ und Motorrad gesperrt ist. Das Radverkehrsprogramm Bayern soll insbesondere in den Radwegebau entlang von Bundes- und Staatsstraßen investieren. (Anhang 4)

Verkehrslärm

Verkehr außerhalb von Bühl beeinträchtigt großräumig die Aufenthaltsqualität in Bühl: die Lärmbelästigung von der illegalen Rennstrecke für Motorräder auf der Straße nach Zaumberg. Die Geschwindigkeitsbegrenzung hat nur zeitweise entlastet. Zeitweise Streckensperrung für Motorräder ist anderenorts durchgesetzt, hier trotz grauenhafter Ereignisse, Beeinträchtigung vom Tourismus und Anwohnern, trotz Gefährdung des Prädikats Luftkurort noch nicht.

Auf dem Kirchbichl soll Parkplatz mit 104 Stellplätzen entstehen!

Im Hinblick auf den Bau des neuen Parkplatzes am Kirchbichl und einer geplanten Nordumfahrung von Bühl-Hub hat der Arbeitskreis „Verkehr“ der BI sein Verkehrskonzept überarbeitet und aktualisiert. Eine dazu erstellte Presseerklärung finden Sie hier.

 Die bisherige Fassung unseres Verkehrskonzeptes können Sie unter diesem Link nachlesen.